03/2014 Gemeinsam erfolgreich
KURZ & BÜNDIG
Berufsförderung Holzbau Schweiz
Um die Leistungen der Berufsförderung Holzbau Schweiz optimal nutzen zu können, finden Mitglieder im Onlinebereich aktuelle Formulare und Anträge zum Herunterladen. Zudem sind folgende Dokumente in Deutsch und Italienisch zugänglich:
- Merkblatt Fristversäumnis
- Merkblatt für Anstellungen bei längeren Ausbildungen
- Antragsformular für Bildungsanbieter
Einreichungsfrist der Gesuche
Ein Leistungsgesuch muss vom Arbeitgeber spätestens sechs Monate nach Kursende eingereicht werden. Bei einer Ausbildung mit mehreren Semestern gilt als Kursende jedes einzelne Semesterende. Bei Kaderausbildungen, die nach Modulen besucht werden, gilt als Kursende jedes einzelne Modulende. Zu spät eingereichte Gesuche werden abgelehnt.
Lehrlingskurse
Für obligatorische bzw. fakultative Kurse der Lernenden muss der Lehrbetrieb kein Gesuch einreichen. Die Auszahlung an den Lehrbetrieb erfolgt direkt aufgrund detaillierter Kursanwesenheitslisten durch den Bildungsanbieter.
berufsfoerderung.ch