02/2014 Goldener Mitarbeiter
KURZ & BÜNDIG
Berufsförderung Holzbau Schweiz
Wissen auffrischen
Die Berufsförderung Holzbau Schweiz unterstützt die im Holzbaugewerbe tätigen Personen (Holzbau-Fachleute/Zimmerleute, Schreiner, Dachdecker und Parkettleger) in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dabei werden insbesondere die berufliche Grundausbildung, Kaderausbildungen, individuelle Weiterbildungen, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention gefördert und hierzu Leistungen erbracht (z.B. Leistung beim Besuch von Vorarbeiterschulen mit Verbandsdiplom). Leistungen können vom Arbeitgeber beansprucht werden, wenn der Lohn des Arbeitnehmers bei der Berufsförderung abgerechnet wird und der Arbeitgeber mindestens die letzten sechs Monate vor Kursbeginn Beiträge abgerechnet hat. Das Gesuch muss vom Arbeitgeber bis spätestens sechs Monate nach Kursende eingereicht werden. Bei einer Ausbildung mit mehreren Semestern gilt als Kursende jedes einzelne Semester.
Weitere Infos zu den anspruchsberechtigten Bildungsangeboten, zu Tagespauschalen, dem Kurskalender und mehr finden Sie unter berufsfoerderung.ch.