06/2019 Das Eigenheim
KURZ & BÜNDIG
Information zum Deklarationsaufruf. Berufsbildungsfonds Schreiner (BBF-S)
Im Mai 2019 wurden diverse Betriebe vom Berufsbildungsfonds Schreiner (BBF-S) angeschrieben. Unter dem Stichwort Deklarationsaufruf wurden die Betriebe aufgefordert, ein beiliegendes Deklarationsformular auszufüllen und zu retournieren. Dies führte in der Holzbaubranche zu einigem Missmut. Mangels Kenntnis dieses Versands konnte Holzbau Schweiz seine Mitglieder nicht vorab informieren und aufklären. Zur künftigen besseren Verständlichkeit von solchen Deklarationsaufrufen gibt Holzbau Schweiz folgende Informationen:
Ein Berufsbildungsfonds dient der Finanzierung von Leistungen im Bereich der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung. Sowohl die Schreiner- als auch die Holzbaubranche haben einen als allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds (BBF-S und BBF-H). Beiträge in solche Fonds müssen jene Betriebe leisten, welche dem räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich unterstellt sind. Die Unterstellung unter einen BBF ist unabhängig von einer GAV-Unterstellung oder einer Verbandsmitgliedschaft. Ein Betrieb, welcher sowohl Holzbau- als auch Schreinerarbeiten ausführt und sowohl Zimmerleute als auch Schreiner beschäftigt, bezahlt Beiträge in beide Fonds. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Prozentanteil der ausgeführten Arbeiten ist. Damit die Belastung für solche Mischbetriebe nicht zu hoch ist, haben die beiden Fonds vereinbart, dass Mischbetriebe diejenigen Personen, welche Zimmereiarbeiten ausführen, beim BBF-H und diejenigen Personen, welche Schreinerarbeiten ausführen, beim BBF-S abzurechnen haben. Zudem wird jeweils nur der halbe Grundbeitrag in Rechnung gestellt. Führt also ein Holzbaubetrieb Schreinerarbeiten mit gelernten Schreinern aus, so ist er auch im BBF-S beitragspflichtig. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Holzbaubetrieb Schreinerarbeiten ausführt, aber keine gelernten Schreiner beschäftigt. In diesem Fall ist er nicht im BBF-S beitragspflichtig, jedoch im BBF-H. Weitere Informationen gibt es auf der Website von Holzbau Schweiz. holzbau-schweiz.ch/de/holzbau-schweiz/geschaeftsstellen/berufsbildungsfonds-holzbau/